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Information für Anleger/Kunden



Die Inhalte und Informationen der folgenden Webseite richten sich an Anleger/Kunden in den Ländern, in denen der jeweilige Fonds zum Vertrieb zugelassen ist.

Die jeweiligen Fonds dürfen nicht innerhalb der USA oder US-Staatsbürgern oder in den USA ansässigen US-Personen zum Kauf angeboten oder an die Vorgenannten verkauft werden. Die nachfolgend veröffentlichten Dokumente und deren Inhalte dürfen weder in den USA noch in anderen Ländern, in denen keine Vertriebszulassung für den jeweiligen Fonds besteht, verbreitet werden. Einzelheiten zu den diesbezüglichen Beschränkungen entnehmen Sie den jeweiligen Verkaufsunterlagen der betreffenden Investmentfonds.

Sofern die nachfolgende Webseite und deren Inhalte in englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden, so erfüllt dies lediglich den Zweck eine unverbindliche Leseübersetzung bereitzustellen.

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Information für Vertriebspartner



Diese Informationen richten sich ausschließlich an Vertriebspartner und dürfen Kleinanlegern, potenziellen Kleinanlegern und professionellen Kunden nicht zur Kenntnis gebracht werden.

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Vertriebsunterstützung

Ob als Rücklage für spätere Zahlungen zur Deckung von Pensionszusagen oder für Zeitwertkonten der Arbeitnehmer: Es gibt viele Gründe, warum Unternehmen für ihr Kapital mittel- bis langfristig Anlagebedarf haben. Dachfonds bieten zahlreiche Vorteile bei der Anlage von Betriebsvermögen.

Rückblick: Telefonkonferenz vom 19. Februar 2020

Unternehmen in Zeiten von Verwahrentgelten erfolgreich mit Investmentfonds beraten

In Zeiten von Niedrigzinsen und Verwahrungsentgelten suchen auch Unternehmen zunehmend nach alternativen Anlagemöglichkeiten. Langfristig bewährte Investmentstrategien mit Investmentfonds stellen in vielen Fällen eine sinnvolle alternative Anlagemöglichkeit für betriebliche Anleger dar.

Anlage- und Steuerexperte Andreas Beys zeigte in seiner Telefonkonferenz auf, welche strategischen und steuerlichen Besonderheiten bei einer erfolgreichen Beratung von betrieblichen Anlegern gerade jetzt zu beachten sind, um das hohe Vertriebspotential in diesem Bereich heben zu können.

Rückblick: Telefonkonferenz vom 15. Dezember 2017

Betriebliche Anleger – Wesentliche Änderungen durch das neue Investmentsteuergesetz

Im Zuge des neuen Investmentsteuergesetzes traten zum 1. Januar 2018 Änderungen für betriebliche Anleger in Kraft. Andreas Beys, unser Experte in Steuerfragen und Mitglied im BVI-Steuerausschuss, informierte in der Telefonkonferenz vom 15. Dezember 2017 über die wesentlichen Änderungen für Anlagen in Betriebsvermögen. Insbesondere zeigte er auf, warum die neue Teilfreistellungsregelung bei der Beratung von betrieblichen Anlegern eine sehr bedeutende Rolle einnehmen wird und Dachfonds weiterhin eine sehr attraktive Investitionsmöglichkeit für betriebliche Anleger darstellen. 

Mindest-Kapitalbeteiligungsquoten für Sauren Dachfonds und Teilfreistellungsquoten für betrieblichen Anleger

Mit dem Inkrafttreten des neuen Investmentsteuergesetzes am 01.01.2018 erlangten die Kapitalbeteiligungsquoten der einzelnen Fonds eine hohe Bedeutung. Damit Berater für Ihre Beratungsgespräche mit dem betrieblichen Kunden über die von Seiten des Fondsmanagements festgelegten  Mindest-Kapitalbeteiligungsquoten der Sauren Dachfonds und der daraus resultierenden Teilfreistellungen für betriebliche Anleger informiert sind, stellen wir diese gerne zur Verfügung.

TEILFREISTELLUNGEN
PersonengesellschaftenKapitalgesellschaften
FondsnameMindest-
kapital-
beteiligungs-
quote

Gewerbe-
steuer
Einkommen-
steuer
Gewerbe-steuerKörperschaft-steuer
Sauren Dynamic Absolute Return
0%0%0%0%0%
Sauren Absolute Return
25%15%30%20%40%
Sauren Global Defensiv
25%15%30%20%40%
Sauren Nachhaltig Defensiv
25%15%30%20%40%
Sauren Global Moderate25%15%30%20%40%
Sauren Global Balanced
25%15%30%20%40%
Sauren Nachhaltig Ausgewogen
25%15%30%20%40%
Sauren Emerging Markets Balanced
25%15%30%20%40%
Sauren Global Stable Growth
51%30%60%40%80%
Sauren Global Growth
51%30%60%40%80%
Sauren Nachhaltig Wachstum
51%30%60%40%80%
Sauren Global Opportunities
51%30%60%40%80%

Steuerinformation für betriebliche Anleger:
Hohe Bedeutung der Teilfreistellungsregelung bei Mischfonds

Im Rahmen des neuen Investmentsteuergesetzes führte der Gesetzgeber zum 01.01.2018 eine Teilfreistellungsregelung ein, welche große Auswirkungen auf die Anlage von Investmentfonds in Betriebsvermögen haben kann. Der aktuelle 2-Seiter zeigt die sehr hohe Bedeutung der Teilfreistellungsregelung bei Mischfonds auf. Anhand von Rechenbeispielen mit unterschiedlicher Teilfreistellung werden die möglichen hieraus resultierenden großen steuerlichen Unterschiede für betriebliche Anleger aufgezeigt.

2-Seiter: Investmentsteuergesetz – Betriebliche Anleger

Die Fondsanlage im Betriebsvermögen bietet Ihnen als Berater neue Möglichkeiten in der Ansprache von Geschäftsführern von kleinen und mittleren Unternehmen. In Kombination mit der Vielfalt der Sauren Dachfonds und unseren langfristig erzielten Mehrwerten haben Sie ein hervorragendes Instrumentarium, um sich ein neues Geschäftsfeld zu erschließen. Gerne unterstützen wir Sie dahingehend und bieten auch Schulungen zum Thema "Dachfonds im Betriebsvermögen" an. Wenden Sie sich dazu bitte direkt an Herrn Andreas Beys unter der Telefon-Nr.: 0221 65050-161 bzw. a.beys@sauren.de