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Die jeweiligen Fonds dürfen nicht innerhalb der USA oder US-Staatsbürgern oder in den USA ansässigen US-Personen zum Kauf angeboten oder an die Vorgenannten verkauft werden. Die nachfolgend veröffentlichten Dokumente und deren Inhalte dürfen weder in den USA noch in anderen Ländern, in denen keine Vertriebszulassung für den jeweiligen Fonds besteht, verbreitet werden. Einzelheiten zu den diesbezüglichen Beschränkungen entnehmen Sie den jeweiligen Verkaufsunterlagen der betreffenden Investmentfonds.

Sofern die nachfolgende Webseite und deren Inhalte in englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden, so erfüllt dies lediglich den Zweck eine unverbindliche Leseübersetzung bereitzustellen.

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Information für Vertriebspartner



Diese Informationen richten sich ausschließlich an Vertriebspartner und dürfen Kleinanlegern, potenziellen Kleinanlegern und professionellen Kunden nicht zur Kenntnis gebracht werden.

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Reform der geförderten privaten Altersvorsorge

  • Webinar: "Altersvorsorgereform 2027 - Was Finanzberater jetzt wissen sollten | 9. Juni 2026, 11 Uhr

    Die Altersvorsorgereform wird ab 2027 eine zentrale Rolle in der Finanzberatung spielen. Erfahren Sie im Webinar praxisnah, wie die neuen Regelungen funktionieren und warum es als Finanzberater entscheidend ist, sich jetzt frühzeitig damit auseinanderzusetzen.


    Hier
    geht es direkt zur Anmeldung. 

Die Kernpunkte des Reformgesetzes:

Im Alter reicht die gesetzliche Rente zur Sicherung des Lebensstandards oft nicht aus. Gleichzeitig sind private Altersvorsorgeverträge seit 2018 rückläufig - auch, weil sie häufig zu teuer, unflexibel und komplex waren. 

Die Reform soll die private geförderte Altersvorsorge modernisieren und ein einfacheres, flexibleres und renditesträkeres Angebot für breite Bevölkerungsgruppen schaffen - insbesondere für Bezieher kleinerer und mittlerer Einkommen. 

Die vollständige PDF-Datei zum Gesetzesbeschluss finden Sie hier

Wesentliche Reformpunkte: 

  • die Pflicht zur Bereitstellung von Garantien entfällt 
  • Flexiblere Auszahlungsphase bis mind. zum 85. Lebensjahr (Leibrente oder Auszahlungsplan)
    • Bis zu 30% des Sparkapitals können zu Anfang der Auszahlungsphase als Einmalbetrag ausgezahlt werden
  • Abschlusskosten werden über die gesamte Laufzeit verteilt
  • Riester-Verträge können bestehen bleiben
    • Altverträge laufen unverändert weiter
    • Wechsel in neue Altersvorsorgeprodukte freiwillig möglich
  • Förderung: 
    • Einzahlungen bis 1.800 €/Jahr: werden staatlich im Wesentlichen mit Zulagen gefördert
    • Einzahlungen über 1.800 €/Jahr: gelten als ungeförderte Überzahlungen.
    • Grundzulage: 
      50 Cent je eingezahltem Euro bis zu einem Einzahlungsbetrag von 360 €/Jahr
      25 Cent für jeden weiteren eingezahlten Euro bis 1.800 €/Jahr
      200 € Startzulage für Menschen unter 25 Jahren
    • Kinderzulage:
      1 € je eingezahltem Euro bis zu einem Einzahlungsbetrag von 300 €/Jahr
  • Weitere Möglichkeiten:
    • Abschluss von zwei Verträgen gleichzeitig möglich
      Einzahlungsobergrenze je Vertrag: bis zu 6.840 €/Jahr pro Vertrag
    • Förderkreis auf Selbstständige und Pflichtversicherte in Versorgungswerken erweitert
  • Steuern:
    • laufende Erträge und Umschichtungsveräußerungsgewinne steuerfrei
    • Auszahlungsphase
      via Leibrente: voll zu versteuern mit persönlichem Steuersatz
      via Auszahlungsplan: ungeförderter Teil (eigene geförderte Beiträge + Zulagen + daraus erwirtschaftete Erträge) ist mit dem persönlichen Steuersatz voll zu versteuern (nach § 22 Nr. 5 EStG). ungeförderter Überzahlungs-Teil wird nur mit seinen Erträgen besteuert - Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens: 50 % der Erträge steuerpflichtig (nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG) - sofern Vertragslaufzeit ≥ 12 J. und Alter ≥ 62 J. erfüllt sind.

Produkte:

  • Altersvorsorgedepot: renditeorientiert, ohne Garantien 
    • Wahl zwischen professioneller Verwaltungslösungen und Selbststeuerung
    • begrenzte Wertpapierauswahl 
      Offene Investmentfonds (OGAWs) bis Risikoklasse 5
      Offene Publikums AIFs bis Risikoklasse 5
      Verkaufspflicht, wenn Bestandswertpapier in Risikoklasse 6 springt
  • Standarddepot: niederschwellig, leistungsbeschränkt und möglichst leicht verständlich 
    • Kostendeckel i.H.v. 1 % Effektivkosten/Jahr. 
    • Wahl zwischen privatwirtschaftlich organisiertem Standarddepotvertrag und staatlich organisiertem Vertragsangebot in Planung (muss noch vom Deutschen Bundestag beschlossen werden)
    • Kombination aus defensiven und offensivem Fonds:
      Pflicht des Vertragsanbieters, einen defensiven OGAW bis Risikoklasse 2 & einen offensiven OGAW der Risikoklassen 3 bis 5 vorzuschlagen.
      Vertragsnehmer kann nur das Verhältnis mitbestimmen. 
    • Risikoreduktion vor Auszahlungsbeginn notwendig
      5 Jahre vor Ende der Ansparphase: Anteil am offensiven Investmentfonds darf nur noch max. 50% betragen
      2 Jahre vor Ende der Ansparphase  Anteil am offensiven Investmentfonds darf nur noch max. 30% betragen

Altersvorsorgedepot - Alle Infos im Überblick:

Unser Experte Andreas Beys ist Mitglied im Ausschuss zum Thema "Altersvorsorge" beim BVI Deutscher Fondsverband. Im Folgenden finden Sie dazu aktuelle Einordnungen, Artikel und Begleitmaterial zum geplanten Altersvorsorgedepot.

Kolumne bei DAS INVESTMENT - "Altersvorsorge-Reform: Gewinner, Verlierer und ein Staat, der mitmischen will"
In seiner Kolumne nach Beschluss der Reform im Bundestag ordnet Andreas Beys die wichtigsten Kernpunkte fachlich und praxisnah ein. Dabei erläutert er u.a. das neue Fördersystem und die Zulagenförderung, die nachgelagerte Besteuerung und Konsequenzen für Bürger verschiedener Einkommensgruppen. Außerdem geht er auf offene Fragestellungen für Finanzberater und Fondsanbieter ein.

Podcast - Die Finanztrainer³ - Specialfolge #21: " Aktuelles zur privat geförderten Altersvorsorgereform – Staatsdepot: Sinnvoll oder Schnellschuss?"
In der Folge spricht Andreas Beys erneut mit der Leiterin Altersvorsorgepolitik vom BVI Deutscher Fondsverband Cvetelina Todorova zur frisch vom Bundestag verabschiedeten Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge. Gemeinsam diskutieren sie die wichtigsten Veränderungen im parlamentarischen Verfahren und die Hintergründe und möglichen Folgen des staatlichen organisierten Standarddepots, das zusätzlich zu privatwirtschaftlichen Standardverträgen angeboten werden soll. 

Kolumne bei DAS INVESTMENT - "Warum gibt es einen Kostendeckel für das Standardprodukt?"
In seiner Kolumne erläutert Andreas Beys die Unterschiede zwischen dem normalen Altersvorsorgedepot und dem im Gesetzesentwurf geplanten Standarddepot und zeigt, warum dessen Kostendeckel zu einem Leistungsdeckel werden könnte.

Ansprechpartner

  • Andreas Beys

    Vorstandsmitglied der Sauren Fonds-Service AG 
    Mitglied in den BVI-Ausschüssen "Altersvorsorge" und "Steuern"
    Vorsitzender des BVI-Ausschusses "Vertrieb"


    +49 221 65050-161 
    a.beys@sauren.de