Die 1991 gegründete Sauren-Gruppe ist heute der führende unabhängige Spezialist für qualitative Fondsanalysen und einer der erfolgreichsten Dachfonds-Manager Europas. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen Informationsmaterial zum neuen Investmentsteuergesetz, welches am 01.01.2018 in Kraft trat, zur Verfügung. Außerdem bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich mittels der Online-Präsentation unseres Steuerexperten und BVI-Mitglieds Andreas Beys über die wesentlichen Änderungen auf Ebene der Publikumsfonds zu informieren.
Podcast "Fondsgedanken" (Februar 2021)
Im aktuellen Podcast "Investmentsteuerreform: Was hat´s gebracht?" beantwortet Andreas Beys die Fragen des Fondsexperten Björn Drescher und blickt auf die bisherigen Erfahrungen mit der Investmentsteuerreform zurück. Seien Sie neugierig!
Podcast "Investmentsteuerreform: Was hat´s gebracht?"
Wichtige Fakten sowie die häufigsten Fragen zum neuen Investmentsteuergesetz klärt der BVI in einer 20-seitigen PDF-Broschüre. Diese ist hier abrufbar:
Weitere
Informationen zum neuen Investmentsteuergesetz mit Wirkung zum
01.01.2018 finden Sie auf der Homepage des BVI Bundesverband
Investment und Asset Management e.V. Über folgenden Link gelangen
Sie zu den stetig aktualisierten Informationen:
Im Rahmen des neuen Investmentsteuergesetzes führte der Gesetzgeber zum 01.01.2018 eine Teilfreistellungsregelung ein. Der aktuelle 2-Seiter zeigt die hohe Bedeutung der Teilfreistellungsregelung bei Mischfonds auf. Anhand von Rechenbeispielen mit unterschiedlicher Teilfreistellung werden die möglichen hieraus resultierenden großen steuerlichen Unterschiede für Privatanleger aufgezeigt.
Informationen zur Berechnung der Vorabpauschale
Der Basiszins im Sinne des Investmentsteuergesetzes bemisst sich auf der Grundlage der Renditen für Bundeswertpapiere mit jährlicher Kuponzahlung und einer Restlaufzeit von 15 Jahren.
Allgemeine Informationen zur Ermittlung der Vorabpauschale finden Sie im folgenden Dokument:
FONDS professionell "Investmentsteuer-Spezial - Grundlagen"
Basiszinsen zur Berechnung der Vorabpauschale jeweils zum 01.01. des Jahres:
2019: 0,87%
2020: 0,52%
2021: 0,07%
2022: 0,00%
2023: 0,00%
2024: 2,55%
Den Link zur Deutschen Bundesbank finden Sie hier:
In einer Serie über das neue Investmentsteuergesetz, welches am 01.01.2018 in Kraft trat, informiert FONDS professionell unter Einbeziehung des Expertenrats von Andreas Beys, Finanzvorstand von Sauren und Mitglied im BVI-Steuerausschuss, über wichtige Eckpunkte der Reform. Die Artikel sind im Folgenden abrufbar.
Ansprechpartner
Für weitere Fragen zum neuen Investmentsteuergesetz 2018 können Sie sich auch gerne direkt an unseren Steuerexperten und BVI-Mitglied Andreas Beys wenden.
Hinweis:
Es kann keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten seitens der Sauren Fonds-Service AG übernommen werden. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Tabellen und Grafiken zur Darstellung steuerlicher Gegebenheiten lediglich der Illustration dienen. Rechenbeispiele dienen ausschließlich Veranschaulichungszwecken. Die darin aufgeführten typisierten Berechnungen gehen von vereinfachten Grundannahmen aus. Die allein verbindlichen Daten entnehmen Sie bitte den offiziellen Veröffentlichungen im Bundesanzeiger sowie den Halbjahresberichten und Jahresberichten. Weitere steuerliche Hinweise finden sich in den offiziellen Verkaufsunterlagen (Verkaufsprospekt).
Die Überlassung der obigen Daten stellt keine Anlageempfehlung bzw. Anlageberatung oder eine Steuerberatung bzw. Rechtsberatung dar und kann daher keinesfalls eine einzelfallorientierte Beratung ersetzen. Auch können sich die steuerlichen Daten zukünftig anders entwickeln als in der Vergangenheit. Die steuerliche Behandlung ist im Übrigen auch von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers abhängig und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Insbesondere gehen mit der obigen Darstellung kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf von Investmentfondsanteilen einher. Hinweise zu Chancen und Risiken entnehmen Sie bitte dem aktuellen Verkaufsprospekt. Verbindliche Grundlage für den Kauf eines Fonds sind die Wesentlichen Anlegerinformationen (KIID), der jeweils gültige Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen bzw. dem Verwaltungsreglement/der Satzung, der zuletzt veröffentlichte und geprüfte Jahresbericht und der letzte veröffentlichte ungeprüfte Halbjahresbericht, die in deutscher Sprache kostenlos bei der Sauren Fonds-Service AG, Postfach 10 28 54 in 50468 Köln (siehe auch www.sauren.de), erhältlich sind.