- Steuerliche Daten für Privatanleger
- Steuerliche Daten für betriebliche Anleger
Steuerliche Daten der Sauren Dachfonds für Privatanleger
Seit Einführung des neuen Investmentsteuergesetzes (ab 2018) fallen die jährlichen steuerlichen Meldungen gemäß §5 (altes) Investmentsteuergesetz weg (die alten § 5 Meldungen finden Sie weiterhin weiter unten auf dieser Internetseite). Über die neuen Besteuerungsregelungen können Sie sich ausführlich HIER auf unserer Internetseite sowie in der BVI Broschüre "Investmentsteuerreform kompakt" informieren. Bitte beachten Sie, dass die neue Teilfreistellungsregelung die Höhe der zu versteuernden Ausschüttung bzw. den steuerlichen Veräußerungsgewinn je nach Sauren Dachfonds verringern kann. Weitere Informationen zum Thema Teilfreistellung der Sauren Dachfonds finden Sie HIER im Abschnitt "Mindest-Kapitalbeteiligungsquoten für Sauren Dachfonds". Weitere Informationen zum neuen Investmentsteuergesetz finden Sie auf der Homepage des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.: https://www.bvi.de/fondswissen/investmentsteuern/
Ausschüttungen 2022
Ausschüttungen 2021
Ausschüttungen 2020
Ausschüttungen 2019
Ausschüttungen 2018
Hinweis: Für die Sauren Select liegen keine Ausschüttungsinformationen vor, da es keine ausschüttenden Anteilsklassen gibt.
Steuerliche Daten gemäß §5 IStG (altes Investmentsteuergesetz in der Fassung bis 2017)
(für die Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen)
Weitere Informationen
BVI-Informationen
Investmentfonds und AbgeltungssteuerStand: April 2015
Steuerliche Daten der Sauren Dachfonds für betriebliche Anleger
Seit Einführung des neuen Investmentsteuergesetzes (ab 2018) fallen die jährlichen steuerlichen Meldungen gemäß §5 (altes) Investmentsteuergesetz weg. Die alten § 5-Meldungen finden Sie weiterhin weiter unten auf dieser Internetseite. Über die neuen Besteuerungsregelungen können Sie sich ausführlich HIER auf unsere Internetseite sowie in der BVI Broschüre "Investmentsteuerreform kompakt" informieren. Bitte beachten Sie, dass die neue Teilfreistellungsregelung die Höhe der zu versteuernden Ausschüttung bzw. den steuerlichen Veräußerungsgewinn je nach Sauren Dachfonds verringern kann. Weitere Informationen zum Thema Teilfreistellung der Sauren Dachfonds finden Sie HIER im Abschnitt "Mindest-Kapitalbeteiligungsquoten für Sauren Dachfonds". Weitere Informationen zum neuen Investmentsteuergesetz finden Sie auf der Homepage des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.: https://www.bvi.de/fondswissen/investmentsteuern/
Ausschüttungen 2022
Ausschüttungen 2021
Ausschüttungen 2020
Ausschüttungen 2019
Ausschüttungen 2018
Hinweis: Für die Sauren Select liegen keine Ausschüttungsinformationen vor, da es keine ausschüttenden Anteilsklassen gibt.
Steuerliche Daten gemäß §5 IStG (altes Investmentsteuergesetz in der Fassung bis 2017)
(zur Ermittlung der Erträge für die Gewinn- und Verlustrechnung)
Daten zur Ermittlung des steuerbegünstigten Anteils an den Veräußerungserlösen
Sollten Sie die "Daten zur Ermittlung des steuerbegünstigten Anteils an den Veräußerungserlösen" (wie z.B. Aktiengewinne in Prozent) benötigen, so können Sie diese gerne bei uns anfordern. Wenden Sie sich dazu bitte direkt an Herrn Andreas Beys unter der Telefon-Nr.: 0221 65050-161 bzw. a.beys@sauren.de.
Weitere Informationen
Hinweis:
Es kann keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten seitens der Sauren Fonds-Service AG übernommen werden. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Tabellen und Grafiken zur Darstellung steuerlicher Gegebenheiten lediglich der Illustration dienen. Rechenbeispiele dienen ausschließlich Veranschaulichungszwecken. Die darin aufgeführten typisierten Berechnungen gehen von vereinfachten Grundannahmen aus. Die allein verbindlichen Daten entnehmen Sie bitte den offiziellen Veröffentlichungen im Bundesanzeiger sowie den Halbjahresberichten und Jahresberichten. Weitere steuerliche Hinweise finden sich in den offiziellen Verkaufsunterlagen (Verkaufsprospekt).
Die Überlassung der obigen Daten stellt keine Anlageempfehlung bzw. Anlageberatung oder eine Steuerberatung bzw. Rechtsberatung dar und kann daher keinesfalls eine einzelfallorientierte Beratung ersetzen. Auch können sich die steuerlichen Daten zukünftig anders entwickeln als in der Vergangenheit. Die steuerliche Behandlung ist im Übrigen auch von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers abhängig und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Insbesondere gehen mit der obigen Darstellung kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf von Investmentfondsanteilen einher. Hinweise zu Chancen und Risiken entnehmen Sie bitte dem aktuellen Verkaufsprospekt. Verbindliche Grundlage für den Kauf eines Fonds sind die Wesentlichen Anlegerinformationen (KIID), der jeweils gültige Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen bzw. dem Verwaltungsreglement/der Satzung, der zuletzt veröffentlichte und geprüfte Jahresbericht und der letzte veröffentlichte ungeprüfte Halbjahresbericht, die in deutscher Sprache kostenlos bei der Sauren Fonds-Service AG, Postfach 10 28 54 in 50468 Köln (siehe auch www.sauren.de), erhältlich sind.