Nachhaltigkeit wird zukünftig bei der Geldanlage ein unerlässlicher Bestandteil jeder Beratung sein. Wir haben uns intensiv mit den unterschiedlichen Nachhaltigkeitsgedanken im Markt auseinandergesetzt und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir eine neue systematische Bewertung für nachhaltige Anlageentscheidungen benötigen: Das Sauren ESG-Scoring.
Das Sauren ESG-Scoring stellt die Entscheidungs- und Investmentprozesse der Fondsmanager in den Mittelpunkt der Analyse. Diese werden danach bewertet, welche Bedeutung Nachhaltigkeitsaspekte beim Management des jeweiligen Fondsportfolios einnehmen. Echte Nachhaltigkeit beginnt mit Transparenz. Wir freuen uns deshalb, Ihnen das Sauren ESG-Scoring näher vorzustellen.
Prozessbeschreibung
Nähere Informationen zum Sauren ESG-Prozess, dessen Handhabung, der Umsetzung und etwaigen weiteren Entwicklungen desselben sowie dem Umgang mit den jeweiligen Erkenntnissen und etwaigen Konsequenzen können der Seite "Prozessbeschreibung" entnommen werden.
Dies ist eine Marketing-Information. Bitte lesen Sie den Verkaufsprospekt und das Basisinformationsblatt, bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen.
Diese Information stellt kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf von Investmentfondsanteilen dar. Hinweise zu Chancen und Risiken entnehmen Sie bitte dem aktuellen Verkaufsprospekt. Verbindliche Grundlage für den Kauf eines Fonds sind das Basisinformationsblatt, der jeweils gültige Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen, dem Verwaltungsreglement bzw. den Anlagebedingungen, der zuletzt veröffentlichte und geprüfte Jahresbericht und der letzte veröffentlichte ungeprüfte Halbjahresbericht, die in deutscher Sprache kostenlos bei der Sauren Fonds-Service AG, Postfach 10 28 54 in 50468 Köln (siehe auch www.sauren.de) und bei der Verwaltungsgesellschaft IPConcept (Luxemburg) S.A., société anonyme (siehe auch www.ipconcept.com) erhältlich sind. Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Fonds getroffen hat, gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU aufzuheben. Weitere Informationen zu Anlegerrechten sind in deutscher Sprache auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft (https://www.ipconcept.com/ipc/de/anlegerinformation.html) einsehbar.