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Abgeltungssteuer
Seit 1. Januar 2009 gilt die Abgeltungssteuer:
Dachfonds bleiben im Steuervorteil 1 Mit dem Jahr 2009 hat ein neues steuerliches Zeitalter begonnen. Die pauschale Abgeltungssteuer ersetzt die bisherigen Regelungen wie Halbeinkünfteverfahren und Spekulationsfrist. Bei privaten Anlagen in Wertpapieren müssen Gewinne aus der Veräußerung nun unabhängig von der Haltedauer versteuert werden – ebenso wie Zins- und Dividendenerträge. Der Steuersatz beträgt pauschal 25 %, dazu kommen der Solidaritätszuschlag sowie ggf. die Kirchensteuer. Werbungskosten sind zukünftig nicht mehr absetzbar, auch der Sparer-Freibetrag wird abgeschafft. An ihre Stelle tritt eine Sparer-Pauschale in Höhe von 801 Euro je Steuerpflichtigem. Bei Dachfonds findet die Fonds-Vermögensverwaltung in der Struktur eines Investmentfonds statt. Umschichtungen können innerhalb des Dachfonds abgeltungssteuerfrei umgeschichtet werden. Erst bei Verkauf der Dachfonds-Anteile fällt Abgeltungssteuer auf den gesamten Wertzuwachs an.
Dieses Service-Tool veranschaulicht anhand von Berechnungsbeispielen
die Vorteile der Dachfonds- konstruktion. Bei einem Depotvolumen von
100.000 Euro und einer Rendite von 7 % p. a. ergibt sich nach 25 Jahren
ein Vermögensvorteil über 65.000 Euro des Dachfonds gegenüber einem aktiv
verwalteten Einzelfonds-Depot. Mit Hilfe des Abgeltungssteuer-Rechners
können Sie diese Variablen gezielt anhand spezifischer Vorgaben verändern
und so Ihren individuellen Vorteil ausrechnen. Den Abgeltungssteuer-Rechner
finden Sie unter dem folgenden Link:
Abgeltungssteuer-Rechner
Der BVI (Bundesverband Investment und Asset Management e.V.) hat
die Broschüre "Investmentfonds und Abgeltungssteuer"
herausgegeben, welche Grundlagen, Besonderheiten und praktische Hinweise
zum Thema enthält. Als Serviceleistung stellen wir Ihnen nebenstehend
die Broschüre als PDF-Datei zur Verfügung.
Fonds exklusiv - 3/2008
"Ein perfekter 'Abgeltungssteuer-Manager' muss mehr Bedingungen erfüllen als nur gute Performance. Eckhard Sauren erfüllt sämtliche Kriterien."
Handelsblatt - 29. Mai 2007, Nr. 101
"Dachfonds investieren in einzelne Fonds. Gerade sie können eine langfristige und breit diversifizierte Vermögensverwaltung bieten, wobei bei Fondswechseln innerhalb des Dachfonds keine Steuer auf Gewinne anfällt."
impulse - 12/2007
"Dachfonds gelten als Gewinner der Abgeltungssteuer. Mit ihnen bleiben Anleger flexibel und lassen das Finanzamt außen vor."
Handelsblatt - 11. Juni 2007, Nr. 109
"Obendrein wird es im Hinblick auf veränderte Steuerregelungen möglich sein, unterhalb von Dach-Konstruktionen umzuschichten, ohne Abgeltungssteuer abgezogen zu bekommen."
1 Informationen zur steuerlichen Behandlung auf dieser Webseite sind im
Übrigen auch von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers abhängig. Diese steuerliche Behandlung kann künftig Änderungen unterworfen sein.
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